Über uns

Wohnen ist mehr, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben und hinter sich die Tür zu schließen. Wohnen ist nicht auf die eigenen vier Wände beschränkt. Das Drumherum ist mindestens genau so wichtig.

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns. Dies ist auch der Leitgedanke, der zur Gründung unserer Genossenschaft Seniorenfreundliches Wohnen führte. Hier stehen Sie im Mittelpunkt.

„So viel Eigenständigkeit wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig“, lautet der Ansatz unserer Seniorengenossenschaft. Wir wollen Schluss machen mit der üblichen These, dass das Älterwerden automatisch mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt wird.

Wir setzen uns für die innovative Form der Vorsorge für Wohnen im Alter ein und möchten Sie hier tatkräftig unterstützen.

Die Zeiten ändern sich

Die Kinder sind aus dem Haus. Der Ruhestand rückt näher oder ist schon erreicht. Eine neue Lebensphase zeichnet sich ab. Endlich mehr Zeit für Familie und Freunde, für sich selbst, für das Zuhause.

Doch was ist, wenn mit zunehmendem Alter bzw. durch eine Behinderung oder Krankheit die Gesundheit an Stabilität verliert? Sollte man nicht auch schon an die Zeit denken, in der das Treppensteigen täglich mehr Mühe bereitet und selbst das Einkaufen, Kochen, Putzen oder Waschen zu Aufgaben werden, die ohne Hilfe nur noch schwer zu bewältigen sind? Vielleicht hat sich aber die familiäre Situation so entwickelt, dass die Kinder nicht in der Nähe wohnen und diese Hilfe im Bedarfsfall nicht leisten können?

Leider bleiben mit dem Älterwerden verbundene Probleme oft noch zu lange unbeachtet. Dabei bieten insbesondere kirchliche Einrichtungen, soziale Dienste und nicht zuletzt die Wohnungsunternehmen spezielle Wohnformen für das Alter an. Aus unterschiedlichen Gründen werden diese Angebote aber nicht von jedem auch vorurteilsfrei betrachtet und angenommen.

Ältere Menschen wünschen sich vor allem eine Wohnung, in der sie selbstständig und nach eigenen Wünschen leben können. Gleichzeitig möchten sie aber die Gewissheit, dass Hilfe und Pflege beansprucht werden kann, sofern dies notwendig wird. Nur dadurch lässt sich eigenständiges Leben in vertrauter Umgebung solange wie möglich bewahren. Wir sprechen in diesem Zusammenhang vom Seniorenfreundlichen Wohnen.

Um diesen Herausforderungen adäquat zu begegnen, hat die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eine Genossenschaft gegründet, die Seniorenfreundliches Wohnen, Simmern eG.

Eine Lösung mit Zukunft

Der Gedanke hat sich bewährt: Menschen mit gleichen Interessen schließen sich zusammen, um ein Problem zu lösen, das sie alle betrifft. So sind auch die ersten Genossenschaften vor mehr als 150 Jahren entstanden.

Noch jung dagegen ist die Idee, dieses bewährte Modell auf das seniorenfreundliche Wohnen zu übertragen.

Vorteile der Seniorengenossenschaft

Mitglieder sind Miteigentümer

Mitglieder sind vor allem auch Miteigentümer der Wohnanlage (nicht der einzelnen Wohnung).

Mitspracherecht

Die Mitglieder haben im Rahmen der Mitgliederversammlung ein Mitspracherecht in allen wichtigen Belangen der Genossenschaft.

Wohnrecht auf Lebenszeit

Mitglieder haben insbesondere auch das Recht auf bevorzugte Nutzungsüberlassung einer Wohnung, verbunden mit dem Wohnrecht auf Lebenszeit.

Keine Gewinnorientierung

Es gibt keine vorrangig gewinnorientierte Festlegung des Nutzungsentgeltes (der Miete) für die Wohnung.

Betreuung und Beratung

Individuell wählbare Betreuungs- und Beratungsleistungen können in Anspruch genommen werden.

Vermögenswert auf Dauer

Die gezeichneten Geschäftsanteile bleiben dem Mitglied auf Dauer als Vermögenswert erhalten. Sie können auch vererbt werden.

Wie funktioniert die Genossenschaft?

Wohnen ist mehr, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben und hinter sich die Tür zu schließen. Wohnen ist nicht auf die eigenen vier Wände beschränkt. Das Drumherum ist mindestens genau so wichtig. Genossenschaftswohnungen sind keine Spekulationsobjekte, sondern Lebensraum mit höchstmöglicher Wohnqualität, mit angemessenem Preis-Leistungs-Verhältnis. Genossenschaften sprechen nicht von Miete, sondern von Nutzungsgebühren. Mitglieder einer Genossenschaft sind gewissermaßen auch Teilhaber der Genossenschaft – und wer knöpft sich schon selbst eine überhöhte Nutzungsgebühr ab? Vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft profitieren natürlich auch die Mitglieder durch Investitionen in die Bausubstanz, in die Gemeinschaftseinrichtung, in die Wohnungen und in die Außenanlagen.

Die Genossenschaftsmitglieder als starke Gemeinschaft zeichnen sich durch die Hilfe und Unterstützung für ihre älteren Mitglieder aus, denn ältere Menschen und Menschen mit Behinderung wünschen sich vor allem eine Wohnung, in der sie selbstständig und nach eigenen Wünschen leben können. Gleichzeitig möchten sie aber auch die Sicherheit, dass Hilfe und Pflege beansprucht werden können, sofern dies notwendig wird.

Die Genossenschaft ist für Menschen interessant, die den dritten Lebensabschnitt aktiv selbst gestalten wollen nach dem Motto: 
Soviel Eigenständigkeit wie möglich, soviel Sicherheit wie nötig, ohne Angst, einmal allein und ohne Hilfe leben zu müssen.

Eine an den Bedürfnissen älterer Menschen und Menschen mit Behinderung orientierte Architektur trägt dem Wunsch nach einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben einerseits und dem Bedürfnis nach Sicherheit andererseits bestmögliche Rechnung. Die Ev. Altenhilfe und Krankenpflege Nahe-Hunsrück-Mosel gGmbH mit Sitz (unter anderem) im “Wohnpark am Simmerbach” bietet die sozialpflegerische Betreuung, je nach individuellem Bedarf, und muss somit nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme bezahlt werden.

Die Organe der Genossenschaft

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat auf der Generalversammlung eine Stimme. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehört: Änderung der Satzung, Genehmigung des Jahresabschlusses und die Verteilung von Gewinn und Verlust und andere gemäß Satzung bestehende Aufgaben.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Zu seinen Aufgaben zählen die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes, die Durchführung von Kontrollen und Revisionen, die Berichterstattung in der Generalversammlung, sowie die Übernahme weiterer Aufgaben.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, die durch den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Zu den Aufgaben gehört die eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft durch Vertretung nach außen und Geschäftsführung nach innen.