Die Finanzierung der Wohnanlage

Die Genossenschaft als Eigentümerin der Wohnanlage finanziert die Investition zum Teil durch Eigenkapital, zum Teil durch Darlehen. Das Darlehen wird über das Nutzungsentgelt bedient, das die Mitglieder für die Nutzung der jeweiligen Wohnung an die Genossenschaft leisten. Das genossenschaftliche Eigenkapital setzt sich aus den auf die Geschäftsanteile geleisteten Einlagen zusammen. Die Anteilshöhe orientiert sich an der Größe der Wohnungen.

Hierfür wird vorgesehen:für 2-Zimmer-Wohnungen:61.440 Euro
für 3-Zimmer-Wohnungen:81.920 Euro

Die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen

Mitglieder, die sofort eine genossenschaftliche Wohnung nutzen wollen, zeichnen noch vor ihrem Einzug in voller Höhe fällige Geschäftsanteile in Höhe von 61.440 Euro bzw. 81.920 Euro. Damit sind sie zum umgehenden Einzug berechtigt. Die Genossenschaft kann auch Mitglieder aufnehmen, die zunächst keine Wohnung nutzen wollen. Diese zeichnen i. d. R. Geschäftsanteile in geringerer Höhe und leisten eine entsprechende Einlage. Diese Mitglieder erwerben mit ihren Einlagen eine Anwartschaft auf den späteren Bezug einer Wohnung. Dieses Anrecht auf eine Wohnung kann das Mitglied für sich selbst oder einen nahen Angehörigen in Anspruch nehmen.

Wichtig: Die gezeichneten Geschäftsanteile bleiben dem Mitglied auf Dauer als Vermögenswert erhalten! Sie können vererbt oder unter bestimmten Voraussetzungen auch an die Genossenschaft zurückgegeben werden.

Aufschlüsselung der monatlichen Kosten

Nachfolgend haben wir beispielhaft für zwei Wohnungstypen die voraussichtlichen monatlichen Kosten berechnet, die beim Bezug einer Wohnung anfallen:

Beispiel 1:
2-Zimmer-Wohnung
Beispiel 2:
3-Zimmer Wohnung
Wohnfläche:58,08 m²88,24 m²
Nutzungsentgelt (8,65 Euro/m²):
(inklusive Verwaltungsanteil und Anteil an der Gemeinschaftsfläche)
502,39 Euro763,28 Euro
Umlagefähige Nebenkosten (2,80 Euro/m²) *:
(für Wasser, Heizung, Allgemeinstrom, Müllabfuhr,etc.)
162,62 Euro247,07 Euro
Monatliche Belastung:665,01 Euro1.010,35 Euro

* jährliche Abrechnung nach individuellem Verbrauch (sofern technisch möglich)

Stand: 04/2023

Haftungsausschluss: Alle vorstehenden Ausführungen sind das Ergebnis sorgfältiger Planungen. Sie stehen jedoch unter dem Vorbehalt grundsätzlich unveränderter Planungsgrundlagen sowie gleichbleibender rechtlicher Verhältnisse. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Änderungen gegenüber dem Stand der Planungen bei Drucklegung sind zwar nicht vorgesehen, können aber aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Änderungen von Rahmenbedingungen eintreten.